Haftpflichtversicherung

Als Yachteigner und -führer sind Sie verantwortlich, wenn Dritte Ansprüche aus Schäden gegen Sie geltend machen, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Gebrauch der Yacht herrühren.
 
Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar und in Europa zumeist gesetzlich vorgeschrieben. In Spanien ist neben generell geltenden Pflicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung für Vercharterer von Yachten auch der Abschluß einer Insassenunfallversicherung vorgeschrieben.

Die in Spanien vorgeschriebene Deckungssumme für Haftpflichtschäden beträgt 336.567 Euro. Dieser Betrag ist unseres Erachtens viel zu niedrig angesetzt und schützt Ihr Privatvermögen vor Ansprüchen Dritter nicht ausreichend. Daher decken wir im Schadensfall Sach – und Personenschäden mit 3 Millionen Euro (höhere Deckung kann vereinbart werden)

Wissenswertes

Kontakt

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  • Fax: +34-971-287112
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Haftpflichtversicherung - Bootsversicherungen